Die Ausbildung an der Regensburger Fremdsprachenschule e.V.
Zugegeben: Die Ausbildung an der RFS bedeutet Arbeit.
Schließlich wünschen wir Ihnen hervorragende Chancen auf dem Arbeitsmarkt
und bereiten Sie deshalb bestmöglich darauf vor. Zusammen mit Gleichgesinnten,
in kleinen Gruppen und unterrichtet von Engländern, Franzosen, Spaniern und Deutschen in deren Muttersprache machen wir Ihnen das Lernen leicht(er). So werden die Schüler/innen von Anfang an ermuntert, in anderen Sprachen zu sprechen und damit sowohl den Alltag als auch das Fachgespräch zu meistern.
Deshalb wird es auch für Sie sehr bald selbstverständlich sein, Englisch, Französisch oder Spanisch zu sprechen. Die Hemmschwelle, die viele anfangs noch haben, verliert sich schnell. Wir erleben das seit 50 Jahren und freuen uns immer wieder darüber.
Wenn Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist oder Sie an Ihrem Deutsch arbeiten möchten, bieten wir Ihnen nachmittags Intensivierungsunterricht zur Vertiefung der deutschen Grammatik an. Dies ist ein kostenloser Service und die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig.
Zusätzlich finden nach Bedarf und gegen geringe Gebühr Wahlkurse statt wie zum Beispiel Chinesisch, Russisch, Italienisch, Tschechisch und Arabisch, natürlich auch Französisch und Spanisch. Diese Kurse sind Doppelstunden am Nachmittag und laufen ab Oktober.
Russisch läuft seit 2009 jeweils mit einem Anfänger- und einem Fortgeschrittenenkurs, da die Nachfrage von zweisprachig Aufgewachsenen nach dem schriftlichen Element groß ist.
Abschluss
Nach erfolgreicher Abschlussprüfung dürfen Sie sich staatlich geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin bzw. staatlich geprüfter Fremdsprachenkorrespondent nennen. Bis dahin haben Sie zwei Jahre lang nicht nur in der Sprache, sondern auch an Ihrem Fachwissen gearbeitet.
übrigens: Fremdsprachen sind längst nicht mehr Frauensache. Die Männerquote an der RFS steigt kontinuierlich an.
Aufnahme-Voraussetzungen
Mittlere Reife (auch M-Zug) ist die Voraussetzung für diese Ausbildung oder auch dreijährige berufliche Erfahrung mit Fremdsprachen. Abiturienten ist es unter bestimmten Umständen möglich, ins zweite Jahr einzusteigen. Bei Bedarf können Einsteiger ins zweite Schuljahr ab Juni einen kostenlosen Kurs im Zehnfingerschreiben machen.
Ausländische Zeugnisse müssen von der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern (Pündterplatz 5, 80803 München, Tel. 089 3838490) eingestuft werden.
Zur Klärung der Zulassungsvoraussetzungen empfiehlt sich ein Infogespräch vor der Anmeldung.
Um sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler das Ausbildungsziel erreichen können, haben alle „Neuen“ – ob im ersten oder zweiten Jahr – eine sechsmonatige Probezeit.
Das 3. Jahr
Ist der Abschluss zum staatlich geprüften Fremdsprachenkorrespondenten mit Erster Fremdsprache Englisch und beispielsweise Zweiter Fremdsprache Französisch absolviert, kann ein drittes Jahr angeschlossen werden. Darin wird dann die bisherige Zweite Fremdsprache (in unserem Beispiel Französisch) zur weiteren Ersten Fremdsprache erhoben und eine dritte Fremdsprache (zum Beispiel Spanisch) kommt hinzu. Damit kann in nur einem zusätzlichen Jahr ein zweiter vollwertiger Abschluss erreicht werden. Wichtig: Das dritte Jahr kommt nur zustande, wenn ausreichend Anmeldungen dafür vorliegen.
Aufnahme
Aufnahme in das erste Schuljahr:
- Mittlerer Bildungsabschluss
- Für Spanisch und Französisch sind keine Vorkenntnisse erforderlich
Für Bewerber ohne mittleren Bildungsabschluss eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit in einem fremdsprachlichen Beruf (erste Fremdsprache).
Aufnahme in das zweite Schuljahr - die Alternative zum Studium
- Hochschulreife
- Fachhochschulreife
Allerdings setzt die Aufnahme ins zweite Schuljahr voraus, dass fundierte Kenntnisse
- in der zweiten Fremdsprache und
- in Textverarbeitung (u. a. mindestens 140 Anschläge pro Minute)
- s.o. Voraussetzungen
nachgewiesen werden.
Textverarbeitung: Angemeldete Schüler können nach Bedarf und Absprache kostenlos ab Mitte Juni des vorangehenden Schuljahres eine Einführung in die Grundlagen der Textverarbeitung und des 10-Finger-Schreibens an der RFS machen.
Aufnahme in das dritte Schuljahr:
- bestandene Abschlussprüfung
für Fremdsprachenkorrespondenten.
Dauer
Die Ausbildung zur / zum staatlich geprüften Fremdsprachenkorrespondentin/en dauert in der Regel zwei Jahre [erstes und zweites Schuljahr] mit Englisch als Erste Fremdsprache und Französisch oder Spanisch als Zweite Fremdsprache.
Es ist unter Umständen möglich, gleich ins zweite Schuljahr aufgenommen zu werden.
Nach erfolgreichem Abschluss des zweiten Schuljahrs besteht die Möglichkeit, ein drittes Schuljahr in Form eines Aufbau-Ausbildungsganges zu absolvieren (Erste Fremdsprache: Französisch oder Spanisch; dazu kommt eine dritte Fremdsprache als Wahlfach).
Sprachen
- Erste Fremdsprache – Englisch
- Zweite Fremdsprache – Französisch oder Spanisch
- Wahlfach – Französisch oder Spanisch, andere Sprachen nach Möglichkeit:
Chinesisch, Russisch, Italienisch oder Tschechisch; bei genügend Interessenten auch weitere Sprachen möglich.
Unterricht
Der Unterricht findet von Montag bis Freitag statt, soweit möglich zwischen 08.00 und 13.00 Uhr, Unterricht bis zur 8. Stunde kann vorkommen; Wahlfächer sind immer am Nachmittag. Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten.
Die Fächer Mündliche Sprachbeherrschung und Dolmetschen werden in kleineren Gruppen unterrichtet.
Der Unterricht wird in den allermeisten Fällen von muttersprachlichen Lehrkräften des jeweiligen Landes erteilt, die von der Regierung der Oberpfalz genehmigt werden. In allen Fächern werden Schulaufgaben bzw. Kurzarbeiten geschrieben und mündliche Leistungserhebungen erbracht. Es gilt die bayerische Ferienordnung.
Stundentafel
Fach
|
Wochenstunden
|
|
1. Schuljahr |
2. Schuljahr |
3. Schuljahr * |
|
Erste Fremdsprache |
Englisch |
Englisch |
Französisch
od. Spanisch |
1 |
Allgemeine Sprachgrundlagen
Grammatik, Wortschatz, Idiomatik |
6 |
3 |
4 |
2.1 |
Mündliche Sprachbeherrschung
Sprechfertigkeit, Hörverstehen |
2 |
2 |
2 |
2.2 |
Gesprächsdolmetschen |
- |
2 |
2 |
3 |
Einführung in das übersetzen |
3 |
- |
- |
4 |
übersetzen aus der Fremdsprache
(gemein- und fachsprachliche Texte) |
- |
3 |
3 |
5 |
übersetzen in die Fremdsprache
(gemein- und fachsprachliche Texte) |
- |
2 |
2 |
6 |
Korrespondenz (zweisprachig)
übersetzen, Zusammenfassen und Beantworten von Geschäftsbriefen |
2 |
2 |
2 |
7 |
Auslandskunde (fremdsprachig)
Geschichte, Geografie und
Institutionen des jeweiligen Landes |
- |
2 |
2 |
|
Fachgebiet Wirtschaft |
|
|
|
8.1
8.2
8.3 |
Fachkunde und -terminologie (deutsch)
übungen (zweisprachig)
übungen (zweisprachig) |
2
1
- |
-
-
3 |
-
-
3 |
|
Zweite Fremdsprache |
Französisch
od. Spanisch |
Französisch
od. Spanisch |
Dritte
Fremdsprache |
9.1 |
Allgemeine Sprachgrundlagen |
8 |
2 |
4 |
9.2 |
Korrespondenz |
- |
3 |
|
9.3 |
übersetzen und Textproduktion |
- |
1 |
|
9.4 |
Mündliche Sprachbeherrschung |
- |
2 |
|
|
Allgemeinbildende Fächer |
|
|
|
10.1 |
Deutsch |
1 |
1 |
- |
10.2 |
Sozialkunde |
2 |
- |
- |
11 |
Textverarbeitung |
3 |
3 |
- |
| |
Summe |
30 |
31 |
24 |
Wahlfächer
Arabisch, Chinesisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Schwedisch - nach Bedarf !
* Aufbau-Ausbildungsgang zum Erwerb eines Abschlusses in einer weiteren Ersten Fremdsprache
Prüfung
Die Abschlussprüfung wird vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestellt. Die schriftlichen Prüfungen finden unmittelbar vor oder nach den Pfingstferien statt; die mündlichen Prüfungen werden im Anschluss abgehalten.
Die Prüfungsaufgaben sind:
Erste Fremdsprache:
Schriftlicher Teil:
- übersetzen eines Textes allgemeiner Art aus der Fremdsprache
- übersetzen eines dem Fachgebiet Wirtschaft entnommenen Textes aus der Fremdsprache
- übersetzen eines dem Fachgebiet Wirtschaft entnommenen Textes in die Fremdsprache
- übersetzen eines Geschäftsbriefs, Zusammenfassen eines anderen Korrespondenztextes in deutschen Stichworten und Erstellen eines Briefs nach deutschen Stichworten
Mündlicher Teil:
- Gespräch in berufsbezogenen Situationen und zu landeskundlichen Themen
- Dolmetschen eines Gesprächs
- Fragen zur Fachkunde und Fachterminologie Wirtschaft
Zweite Fremdsprache
Schriftlicher Teil:
- übersetzen eines Geschäftsbriefs, Zusammenfassen eines anderen Korrespondenztextes in deutschen Stichworten und Erstellen eines Briefs nach deutschen Stichworten
Mündlicher Teil:
- Prüfung der Textkompetenz mit übersetzungs- und Verständnisfragen zu einem allgemeinen Text und Prüfung der kommunikativen Kompetenz in einem Gespräch in einer berufsbezogenen Situation.
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